UVP-Feststellungsverfahren betreffend „illwerke vkw AG; Kleinwasserkraftanlage Mellenbach, Mellau“

Veröffentlichung vom 22.01.2024: Öffentliche Auflage des UVP-Feststellungsbescheides

Beginn der Veröffentlichung: 22.01.2024
Ende der Veröffentlichung: 04.03.2024

Die illwerke vkw AG beabsichtigt den Bau und Betrieb eines neuen Kleinwasserkraftwerkes am Mellenbach im Gemeindegebiet von Mellau. Das Kleinwasserkraftwerk soll über eine Engpassleistung von ca. 3,7 Megawatt (MW) verfügen. Die Jahreserzeugung soll ca. 12 Gigawattstunden (GWh) betragen. Die Wasserentnahme aus dem Mellenbach ist unterhalb der Einmündungen des Elmabaches sowie des Wallenbaches geplant. Teile der geplanten Kraftwerksanlage tangieren das Naturschutzgebiet „Hohe Kugel – Hoher Freschen – Mellental“, sohin ein „besonderes Schutzgebiet“ der Kategorie A des Anhanges 2 zum UVP-G 2000. Im Zuge des Projektes sind Rodungen im Ausmaß von ca. 1,91 ha geplant.

Mit Schreiben vom 17.05.2023, eingelangt beim Amt der Vorarlberger Landesregierung am 23.05.2023, hat die illwerke vkw AG den Antrag gestellt, die Vorarlberger Landesregierung möge gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G 2000 unter Durchführung einer Einzelfallprüfung feststellen, ob für das Kraftwerksprojekt am Mellenbach eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

Am 16.01.2024 hat die Vorarlberger Landesregierung als zuständige UVP-Behörde den Feststellungsbescheid beschlossen, aus welchem hervorgeht, dass das beantragte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist.

Gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G 2000 ist der Bescheid im Amt der Vorarlberger Landesregierung (Abteilung IVe – Umwelt und Klimaschutz, Jahnstraße 13-15, 6900 Bregenz, Zimmer 316, nach vorhergehender Anmeldung) bis einschließlich 04.03.2024 öffentlich einsehbar. Der Bescheid steht im Downloadbereich zum Download zur Verfügung.

Hinweis für anerkannte Umweltorganisationen und Nachbarn/Nachbarinnen:

Hinsichtlich Bescheiden, in denen festgestellt wird, dass für ein Vorhaben keine UVP durchzuführen ist, sind nach § 19 Abs 7 UVP-G anerkannte Umweltorganisationen und Nachbarn/Nachbarinnen iSd § 19 Abs 1 Z 1 UVP-G gemäß § 3 Abs 9 UVP-G berechtigt, Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu erheben. Die Beschwerde ist binnen vier Wochen ab dem Tag der Veröffentlichung des Bescheides im Internet schriftlich, mit Telefax oder E-Mail beim Amt der Vorarlberger Landesregierung einzubringen

Quelle 08.02.2024 21:37 Uhr
https://vorarlberg.at/-/uvp-feststellungsverfahren-betreffend-„illwerke-vkw-ag-kleinwasserkraftanlage-mellenbach-mellau-