https://vorarlberg.at/-/liste-der-naturschutz-schutzgebiete-in-vorarlberg
Schutzgebiete werden zur Erhaltung und Sicherung der Schönheit, Eigenart und Vielfalt der Natur- und Kulturlandschaft ausgewiesen. Die Voraussetzungen für eine Ausweisung sind sehr hoch. Ein Schutzgebiet muss sich zum Beispiel durch seine Ursprünglichkeit auszeichnen und gefährdete Tier- und Pflanzenarten beherbergen. Oder es enthält seltene Mineralien und Fossilien oder ist von besonderer landschaftlicher Schönheit. Auch die Erholung der Bevölkerung kann von besonderer und schützenswerter Bedeutung sein.
Je nach Schutzzweck und Schutzinhalt werden Gebiete als Naturschutzgebiet, Europaschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, geschützter Landschaftsteil, Ruhezone u.a. ausgewiesen und per Verordnung der Vorarlberger Landesregierung beschlossen.
Ein Schutzgebiet schließt land- oder forstwirtschaftliche Nutzung nicht aus. In vielen Naturschutzgebieten ist sogar die traditionelle Bewirtschaftung die Voraussetzung für ihre Schutzwürdigkeit z. B. die extensive Bewirtschaftung von Streu- und Magerwiesen.
Europaschutzgebiet
Jedes Mitgliedsland der EU ist verpflichtet, besondere Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume zu schützen. Gesetzliche Grundlage für die Ausweisung von Europaschutzgebieten, auch Natura 2000-Gebiete genannt, sind die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie.
Naturschutzgebiet
Ein Naturschutzgebiet ist ein weitgehend natürliches oder naturnahes Gebiet, das sich durch schützenswerte Lebensräume und/oder seltene bzw. gefährdete Tier- und Pflanzenarten des Landes auszeichnet. Der Schutz der Naturgüter und der Ablauf einer natürlichen Entwicklung stehen im Vordergrund.